Rechtsprechung
VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von Wohnungseigentum; keine Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion; keine Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94
Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II
Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511
Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. BVerwGE 99, 237 bis 241 u. BVerwGE 99, 242 bis 248).".b) Dieser Umstand widerlegt jedoch nicht die dem Gesetz zugrunde liegende Vermutung, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu einer Zweitwohnnutzung führt und allein dadurch die Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde beeinträchtigt werden kann, weil der sich typischerweise nur auf wenige Wochen im Jahr erstreckenden Nutzung von Zweitwohnungen die Tendenz zur Bildung von "Rollladensiedlungen" inne wohnt (vgl. BVerwGE 99, 242 bis 248).
- BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93
Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB
Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511
[...] Danach liegt eine Beeinträchtigung jedenfalls dann vor, wenn auf Grund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbarer Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluss vom 21.4.1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1). - BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum …
Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511
Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, dass diese Wohnungen der wechselnden Nutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rollladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (vgl. Urteil vom 7.7.1994 - BVerwG 4 C 21.93). - BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert
Auszug aus VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511
Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. BVerwGE 99, 237 bis 241 u. BVerwGE 99, 242 bis 248).".
- VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302
Nutzungsänderung von Ferienwohnungen
Denn soweit die Klägerin zur Frage des Entzugs der wechselnden Nutzung durch Fremde ergänzend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Februar 2008 (Au 4 K 07.1511) verweist, übersieht sie, dass dieser Entscheidung ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.